Jobcenter Umzüge

Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss.
Wichtig: Kein Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen! Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden.
Wir informieren und beraten Sie gern, zu allen Fragen und Aspekten rund um den Umzug.
Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot zum Festpreis mit Festpreisgarantie. Das heißt für Sie - es entstehen keine zusätzlichen Kosten!,  abgestimmt auf Ihre persönlichen Wünsche. Alle dafür benötigten Informationen hinsichtlich des Umzugsvolumens, der Gegebenheiten und der gewünschten Leistungen, lassen sich am besten über eine Besichtigung vor Ort oder über eine, durch den Kunden erstellte, Umzugsgutliste bestimmen.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 Kostenloser Service: